Notausgangstüren nach DIN EN 179

Notausgangsverschlüsse gemäß DIN EN 179 sind für Gebäude geeignet, in den aller Wahrscheinlichkeit nach in

Gefahrensituationen nicht mit dem Entstehen einer Panik zu rechnen ist. Um ein schnelles und sicheres

Entkommen zu ermöglichen, muß gewährleistet sein, dass sich die Fluchttür durch einen einzigen Handgriff

entriegeln läßt.

Die Öffnung erfolgt in Fluchtrichtung mittels Türgriff. Die vorherige Kenntnis der Funktionsweise des Verschlusses

muß hierbei für die schnelle Bedienung erforderlich sein.

Man geht davon aus, dass Menschen in Gefahrensituationen nicht in Panik geraten, wenn sie sich in einer ihnen

vertrauten Umgebung befinden. Denn die Kenntnis der Fluchtwege und Fluchttüren sowie die Funktionsweise

der Türverschlüsse darf hier vorausgesetzt werden.

Dies trifft im Allgemeinen auf Gebäude ohne Publikumsverkehr wie z.B. Arbeitsstätten und Bürogebäude zu.

Die Entriegelung des Notausgangsverschlusses muß mit einem einzigen Handgriff bei einem maximalen

Kraftaufwand von 70 Newton auszulösen sein.

Da die EN 179 Paniksituationen ausschließe, ist eine Prüfung unter Vorlast hier nicht vorgesehen.

panik-türen

 

Paniktüren nach DIN EN 1125

Da man nicht davon ausgehen darf, dass Menschen in Panik koordiniert agieren können - beispielweise von einer

drängenden Menge rücklings gegen die Fluchttür gedrückt werden - schreibt EN 1125 die Verwendung einer

horizontalen Betätigungsstange statt eines Türgriffs vor. Dies kann eine Griffstange oder eine Druckstange sein, sie

muß in jedem Fall 60% der Türbreite abdecken. Die sichere Betätigung muß an jeder beliebigen Stelle auf der wirksamen

Länge der Stange möglich sein, die erforderliche Öffnungskraft darf 80 Newton (ca.8kg) nicht überschreiten.

Das Verriegelungssystem besteht aus dem Betätigungselement, einem Einsteckschloß oder Mehrfachverriegelung

und den dazu passenden Schließblechen im Türrahmen bzw. Fußboden. Es darf ausschließlich als Gesamtsystem

geprüft und zertifiziert werden; die Kombination von Elementen aus verschiedenen Systemen ist nicht zulässig, sofern

sie nicht gemeinsam geprüft sind.

   
 

2 flgl. Paniktür nach EN 1125 mit Einsteckschloß oder Mehrfachverriegelung.

Horizontale Griffstange innen auf dem Gang- und

Stuplflügel.

Außenseite wahlweise mit Türdrücker oder festem

Türknopf.